Vorbemerkung
Coaching ist weder inhaltlich noch gesetzlich in allgemein gültiger Art und Weise definiert. Die Coaching Institut Wirkungsconsulting KG (Institut) versteht unter Coaching die Beratung und Unterstützung des Partners ( Auftraggeber, Beratener ) bei dessen eigenständiger Lösung von Aufgaben und Problemen, vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, im Unternehmensbereich. Im Unternehmensbereich besteht in der Regel ein Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Beratenem und Coach. Der Coach steht nur mit dem Institut in einem Vertragsverhältnis. Der Coaching-Vertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten wie etwa Auftragsvertrag, er ist jedoch ein Vertragverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für typisierte Vertragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.
I. Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggeber und SKILLS FOR TRADERS e.U., sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
II. Geheimhaltungspflicht
Das Institut verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber oder Beratenen gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Das Institut hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
III. Gewährleistung
Das Institut leistet Gewähr für die Erfüllung seiner im Coaching-Vertrag übernommenen Leistungen.
Für den im Rahmen des Coachings durch den Beratenen zu erbringenden eigenen Beitrag als Voraussetzung für den Erfolg des Coachings kann vom Institut Gewähr naturgemäß nicht übernommen werden, da wesentliches Element des Coachings die selbständige Lösung von Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch den Beratenen ist.
IV. Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Honorare im Vorhinein auf das Konto des Instituts zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im Nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen.
V. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz für Unternehmergeschäfte (siehe www.oenb.at), ab dem 1. Tag der Fälligkeit, zu bezahlen. Für jede Mahnung werden pauschal EUR 20,– als Aufwandsentschädigung verrechnet. Zinsen und Spesen sind nicht refundierbar und bleiben bei Nichtbezahlung als offene Forderung bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Kosten für die Eintreibung über Dritte gehen zu Lasten des Schuldners.
VI. Stornogebühren
Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Seminarbeginn 50 %, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Seminarbeginn 100 % des vereinbarten Honorars für das betreffende Training. Die Frist wird ab Eingang der schriftlichen Stornierung beim Institut berechnet.
Stornogebühren für Einzelcoaching, Tests, Biofeedback: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt beim Institut erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag verrechnet bzw. das Einzelcoaching gilt als durchgeführt.
VII. Termine
Terminvereinbarungen werden vom Institut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes beachtet.
VIII. Hotelbuchungen
Das Institut tritt lediglich als Mittler für die Buchung der Hotelzimmer, Seminarräume und Outdoor-Trainer auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Auftraggeber. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung des Coaches und der Trainer des Instituts sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem direkt von den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotel- bzw. Trainer- Stornogebühren.
IX. Übungen
Alle Übungen des Beratenen erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, hat der Coach bzw. Trainer hinzuweisen.
Auftraggeber und Beratener erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnahme des Beratenen an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Beratenem zu treffen, das Institut haftet dem Beratenen für keinerlei Personen- oder Sachschäden.
X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.